§ 849 BGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
§ 849 Verzinsung der Ersatzsumme Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.
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Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.
§ 849 BGB Verzinsung der Ersatzsumme Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 849 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
§ 14 Sachschaden / 8. Verzinsung nach § 849 BGB - Haufe
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird (§ 849 BGB).
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§ 849 BGB steht im 2. Buch (Recht der Schuldverhältnisse), Abschnitt der allgemeinen deliktischen Verantwortlichkeit; er ist als spezialregel innerhalb der Schadensersatzvorschriften...
§ 849 BGB Verzinsung der Ersatzsumme
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.
§ 849 BGB (Verzinsung der Ersatzsumme) - Bundesrecht Deutschland ...
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann [...]
§ 849 BGB — Verzinsung der Ersatzsumme | Jurafuchs Gesetze
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